Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf des Einschulungsverfahren
Hier finden Sie zusätzlich häufig gestellte Fragen.
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Kurzüberblick
1,5 Jahre vor der Einschulung: persönliche Schulanmeldung
Frühjahr vor der Einschulung: Amtsärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt
Frühjahr vor der Einschulung: Spielestunde an der Schule zur Feststellung der Schulfähigkeit (verpflichtend für alle)
Frühsommer: Spielefest im Rahmen der Kooperation mit Grünberger Kindergärten für zukünftige Schulkinder
Sommer vor der Einschulung: Schnuppertag
weitere Details rund um die Einschulung entnehmen Sie dem
Kooperationskalender Schule amDiebsturm/KiTa‘s
Ausführliche Informationen
Etwa 1,5 Jahre bevor Ihr Kind eingeschult wird, erhalten Sie eine Einladung zur Schulanmeldung.
Wir vergeben Vor- und Nachmittagstermine.
Die Termine gehen Ihnen ca. zwei Wochen vorher mit der Post zu. Die Schulanmeldung an unserer Schule ist verpflichtend, auch wenn sie in naher Zukunft umziehen oder Ihr Kind an einer Privatschule anmelden möchten. Der Zeitaufwand beträgt maximal 30 Minuten.
Bei der Schulanmeldung erhalten Sie Formulare und Übersichten, während wir uns mit Ihrem Kind unterhalten und einen ersten Eindruck gewinnen können. Bitte bringen Sie ein Original der Geburtsurkunde zu diesem Termin mit!
Was mache ich, wenn mein Kind erkrankt oder wir im Urlaub sind?
Sie geben im Sekretariat Bescheid, dass sie den Termin nicht wahrnehmen können. Frau Reitz, unsere Sekretärin, wird Ihnen einen Ersatztermin geben.
Das Sekretariat ist täglich ab 8 Uhr besetzt.
Was mache ich, wenn wir umziehen?
Die Schulanmeldung führen wir trotzdem an unserer Schule durch. Sie sind verpflichtet, uns nach Ihrem Umzug Ihre neue Adresse mitzuteilen und der Schule vor Ort Bescheid zu geben, dass Sie in diesen Bezirk gezogen sind. Alle Unterlagen schicken wir an Ihre neue zuständige Grundschule.
Was mache ich, wenn ich mein Kind an einer anderen Schule beschulen lassen möchte oder eine andere Grundschule zuständig ist, ich aber mein Kind an der Schule am Diebsturm beschult haben möchte?
Grundsätzlich müssen die Grundschüler die Grundschule besuchen, in deren Einzugsgebiet sie wohnen.
Ausnahmeregelungen gibt es, wenn sie den Besuch einer Privatschule wünschen oder z.B. Schwierigkeiten haben, eine Betreuung für Ihr Kind in der Umgebung zu organisieren.
Privatschule:
Wünschen Sie den Besuch einer Privatschule, teilen Sie dies uns bitte bei der Schulanmeldung mit. Wir vermerken dies in den Unterlagen. Sobald wir die Rückmeldung der Privatschule erhalten, dass Ihr Kind dort beschult wird, überweisen wir alle Unterlagen dorthin.
Dennoch ersetzt die Mitteilung an uns, dass Sie eine Privatschule für ihr Kind ausgesucht haben, NICHT die persönliche Schulanmeldung an unserer Schule!
Öffentliche Schule:
Wenn Sie in unserem Einzugsbereich wohnen, Ihr Kind aber eine andere öffentliche Schule besuchen soll, können Sie vor dem Einschulungsjahr einen Gestattungsantrag bei uns einreichen. Diesen erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder im Downloadbereich des Schulamtes in Gießen und Vogelsbergkreis. Wir wünschen uns dazu ein Gespräch mit der Schulleitung vorab zur Erörterung der Situation.
Auf dem Antrag müssen Sie den gewünschten Schulwechsel begründen. Wir und die gewünschte Grundschule nehmen zu Ihrem Antrag Stellung und senden diesen an das zuständige Schulamt. Das Amt und der Schulträger entscheiden über Ihren Antrag. Sie erhalten ein Eingangsschreiben und die getroffene Entscheidung in schriftlicher Form.
Die amtsärztliche Untersuchung:
Vor dem Schulbeginn muss Ihr Kind amtsärztlich untersucht werden. Diese Untersuchung findet im Gesundheitsamt Gießen statt. Die Termine gehen Ihnen vorher per Post zu. Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist verpflichtend.
Können Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, informieren Sie bitte das Gesundheitsamt und lassen sich einen Ersatztermin geben.
Was ist, wenn mein Kind beim Gesundheitsamt nicht mitgearbeitet hat und die Ärztin keine Einschulung zum Regelzeitpunkt empfiehlt?
Die Untersuchung beim Gesundheitsamt ist eine Momentaufnahme, die wir dennoch sehr genau nach Rücksprache mit dem Arzt in unsere Einschulungsentscheidung mit einbeziehen. Dennoch gehören zur Feststellung der Schulreife mehrere Gesichtspunkte, wie z.B.
Die Spielstunde
Am Tag der Spielestunde kommt jeweils eine Kleingruppe (max. 8 Kinder) der zu unserem Einzugsgebiet gehörenden Vorschulkinder in unsere Schule.
Eine Einladung geht Ihnen per Post zu. Unser Einschulungsteam (Schulleitung BFZ-Kräfte und Vorklassenleitung) führen mit den Kindern eine Spielstunde durch, die alle Vorläuferkompetenzen bzgl. der Einschulungsfähigkeit überprüft. Die Kinder
Was sollte mein Kind an diesem Tag mit in die Schule bringen?
Ihr Kind benötigt: Schere, Kleber, Bleistift, Buntstift, Turnschuhe sowie ein Frühstück, einschließlich einem Getränk.
Was mache ich, wenn mein Kind erkrankt oder wir im Urlaub sind?
Geben Sie bitte unserer Sekretärin Bescheid. Sie erhalten einen neuen Termin, da die Spielstunde verpflichtend ist!
Ist der Termin der Spielstunde relevant für die Entscheidung über eine Einschulung?
Ja.
Über das Ergebnis der Spielstunde werden Sie von einer Lehrkraft des Einschulungsteams informiert.
Was mache ich, wenn ich möchte, dass mein Kind die Vorklasse besucht?
Der Schnuppertag
Die Vorschulkinder haben an diesem Tag die Möglichkeit zwei Unterrichtsstunden lang Schule vorab kennenzulernen. Die Kindergartenkinder werden von den Erziehern zur Schule begleitet und zurückgeführt. Die Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, nehmen im Vorfeld Kontakt mit Frau Reitz auf, und organisieren das Bringen und Holen am Schnuppertag eigenständig.
Details zur Vorbereitung auf die Einschulung
Damit Sie und Ihr Kind die Schule besser kennenlernen können und der Übergang von Kindergarten zur Schule optimal verläuft, bieten wir folgende Möglichkeiten an:
Was ist eine Vorklasse?
Eine Vorklasse besuchen die Kinder, die von ihrem Alter her schulpflichtig sind, aufgrund von ihrer Entwicklung her noch ausreichend Zeit benötigen, um im Folgejahr einen gelungenen Schulstart in Klasse 1 zu haben. Die Entwicklungsverzögerungen können verschiedene Bereiche betreffen, wie z.B. soziale Kompetenz, emotionale Entwicklung, Aufmerksamkeit, Konzentration, Feinmotorik, Grobmotorik, o.ä.. Für Kinder, die verschiedene Entwicklungsbedarfe haben, wird individuell zwischen einer Förderung im Kindergarten und den Besuch einer Vorklassen entschieden.
Für eine Rückstellung in die Vorklasse ist Ihre Zustimmung als Eltern erforderlich. Sie als Eltern beantragen die Aufnahme nach Beratung durch die Schulleitung. Wenn Sie dieser Beratungsempfehlung nicht entsprechen, kann Ihr Kind auch für ein Jahr in den Kindergarten zurückgestellt werden. Die Feststellung der Schulfähigkeit obliegt nach dem Paragraph 58 des Hess. Schulgesetzes der Schulleitung.
Ggfs. kann die Schulpsychologie hinzugezogen werden.
Um mehr über die Vorklasse zu erfahren und einen Eindruck der Arbeit in der Vorklasse zu erhalten, klicken Sie bitte hier.
Kann ich mein Kind auch vorzeitig einschulen?
Alle Kinder, die zwischen Juli und Dezember des Vorjahres der Einschulung geboren wurden, können grundsätzlich auf Antrag der Eltern auch vorzeitig eingeschult werden. Einen formlosen Antrag unter Angabe des Kindergartens reichen Sie der Schule ein.
Über eine vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulleitung nach Sichtung aller Unterlagen und Rücksprachen mit der KiTa, ggf. dem BFZ sowie dem schulpsychologischen Dienst.
Die Schulleitung weist darauf hin, dass einer vorzeitigen Einschulung nur stattgegeben werden kann, wenn neben der körperlichen, geistigen und seelischen Reife die sozial-emotionale Entwicklung so weit ausgeprägt ist, dass man den Belastungen in der ersten Klasse gewachsen ist!
Marissa Thiel